Schulordnung
Wir wollen uns in der Schule wohl fühlen! Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.