Sprungziele

Konzeption der Mittagsbetreuung FreiRaum

1. Definition

 

Die Mittagsbetreuung ist ein Betreuungskonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Sie stellt neben dem Hort eine eigenständige Betreuungsform für Schulkinder dar.

 

2. Rahmenbedingungen

 

2.1. Träger, Leitung und Finanzierung

 

Träger:

Gemeinde Hemhofen

Blumenstraße 25

91334 Hemhofen

 

Sachbearbeiterin:

Frau Müller

Tel.: 09195/9484-123

Fax: 09195/9484-140

E-Mail: kinderbetreuung@hemhofen.de

 

Leitung:

Kerstin Ebert

Tel.: 09195/9484-400

E-Mail: Kerstin.Ebert@hemhofen.de oder mittagsbetreuung@hemhofen.de

 

Die Finanzierung erfolgt durch Elternbeiträge, den Freistaat Bayern sowie durch die Gemeinde Hemhofen.

 

2.2. Zielgruppe und Aufnahmekapazität

 

Das Betreuungsangebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hemhofen.

Über die Aufnahme von ortsansässigen Kindern der Jahrgangsstufen eins bis vier, welche andere Schulen besuchen, entscheidet die Gemeinde Hemhofen in Absprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung.

Aufnahmezahl und Gruppengröße richten sich nach dem vorhandenen Personal und Raumangebot.

 

2.3. Personal und Teamarbeit

 

Bei der Mittagsbetreuung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt. An einigen Tagen bieten PraktikantInnen im FSSJ Unterstützung.

Die BetreuerInnen arbeiten im Team, sie stehen in ständigem Informationsfluss zueinander und es finden wöchentliche Teambesprechungen statt.

Die Teamsitzungen beinhalten organisatorische sowie pädagogische Absprachen und Vorbereitungen, sie dienen aber auch der Reflexion und Weiterentwicklung. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert, sodass ein einheitliches Handeln gewährleistet ist.

Es besteht die Möglichkeit der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen.

 

2.4. Räumlichkeiten

 

Die Mittagsbetreuung findet im Gebäude der Grundschule Hemhofen statt.

Neben den vier thematisch eingerichteten Räumen (Aktions-, Multifunktions- und Kreativraum mit Werk- und Experimentierbereich sowie Ruhe-/Lesezimmer) ist die Mittagsbetreuung mit jeweils einem separaten Zimmer für die Anfertigung der Hausaufgaben und für die Verpflegung mit warmen Mittagessen ausgestattet.

Zwei direkte Zugänge zum Pausenhof erlauben es, dass der großzügig angelegte Pausenhof jederzeit zur Freizeitgestaltung genutzt werden kann. Auch die Mehrzweckhalle steht der Mittagsbetreuung für pädagogische Angebote oder zum Austoben bei Regenwetter am Nachmittag zur Verfügung.

Zudem bieten ein Materialzimmer mit Büronische sowie ein Lagerraum für Schuhe und Schultaschen der Kinder (zusätzlich zu Spinden im Flur) genügend Staumöglichkeiten.

 

2.5. Betreuungszeit

 

Die Mittagsbetreuung findet an allen Schultagen statt und schließt sich an den stundenplanmäßigen Unterricht an. Die Betreuungszeit endet entweder um 14.00 Uhr oder um 16.00 Uhr (verlängerte Form).

Bei außerplanmäßigem Unterrichtsende (z.B. Stundenausfall, Schulausflug) können die Kinder, die in der Mittagsbetreuung angemeldet sind, in Absprache mit der Schule auch vorzeitig in die Einrichtung kommen.

 

3. Organisation

 

3.1. Anmeldung, Kündigung und Ausschluss

 

Das Anmeldeformular ist auf der Homepage der Grundschule Hemhofen (www.schule-hemhofen.de) und der Gemeinde, in der Mittagsbetreuung oder im Rathaus erhältlich.

Sollte die Anzahl der freien Plätze nicht für alle angemeldeten Kinder ausreichen, erfolgt die Platzvergabe nach sozialen Gesichtspunkten.

Sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, ist eine Aufnahme auch im laufenden Schuljahr möglich.

Die Anmeldung  und  die  vereinbarten  Betreuungszeiten  gelten  grundsätzlich  für  das gesamte Schuljahr. Eine vorzeitige Kündigung/Änderung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich und muss schriftlich vier Wochen zum Monatsende mitgeteilt werden. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn keine schriftliche Kündigung bis zum 01. April vorliegt. Wechselt das Kind an eine weiterführende Schule wird das Betreuungsverhältnis automatisch beendet.

Liegen schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes bzw. der Personensorgeberechtigten vor oder besteht eine anhaltende Missachtung der Mittagsbetreuungsregeln sind dies Kriterien für einen Ausschluss. Letzteres gilt auch bei wiederholtem oder nachhaltigem Verstoß gegen die Zahlungspflicht und die Betreuungsvereinbarungen.

Sollte keine einvernehmliche Zusammenarbeit stattfinden, behalten wir uns vor, das Betreuungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen oder zu beenden.

 

3.2. Mitteilungspflicht

 

Erkrankungen und sonstige Gründe für das Fernbleiben sind der Mittagsbetreuung rechtzeitig durch einen Erziehungsberechtigten zu melden. Sollte Ihr Kind bereits morgens für den Unterricht entschuldigt werden, muss das Sekretariat ausdrücklich darum gebeten werden, dies auch an die Mittagsbetreuung weiterzugeben.

Sämtliche Änderungen, insbesondere des Personensorgerechts und der Kontaktdaten (Wohnadresse, Telefonnummer), müssen im Interesse des Kindes unverzüglich gemeldet werden.

 

3.3. Aufsicht und Haftung

 

Die Aufsicht und die damit verbundene Haftung durch die Gemeinde Hemhofen als Träger der Mittagsbetreuung beginnen, sobald die Kinder die Räume der Mittagsbetreuung betreten und sich bei den Betreuungskräften angemeldet haben.

Aufsichtspflicht und Haftung enden zu den jeweilig festgesetzten Abholzeiten an der Ausgangstür der Mittagsbetreuung.

Für den Schulweg tragen die Eltern die Verantwortung!

Verlässt ein Kind vor Beendigung des Buchungszeitraumes die Mittagsbetreuung, um in weitere Unterrichtsstunden, zu Veranstaltungen der Schule und anderer Institutionen oder nach Hause zu gehen, erlöschen Aufsichtspflicht und Haftung durch Personal und Leitung der Mittagsbetreuung sowie die Haftung der Gemeinde Hemhofen als Träger!

 

3.4. Unfallschutz

 

Der Unfallversicherungsschutz aller Schülerinnen und Schüler der Mittagsbetreuung erstreckt sich auf die Betreuungszeit in der Einrichtung, den direkten Weg vom Unterricht zur Mittagsbetreuung und auf den direkten Heimweg nach Ende der Betreuung.

 

4. Unser Name

Der Name „FreiRaum“ wurde in Anlehnung an die Außenbetreuung „NaturRaum“ gewählt, um die Verbindung der beiden Bereiche und Zugehörigkeit zur gemeinsamen Einrichtung Mittagsbetreuung Hemhofen auszudrücken.

Der Wortteil „Frei“ steht gemäß unserem Leitgedanken für

  • frei in der Wahl der Beschäftigung, der Spielkameraden und der Räume
  • freie Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an angeleiteten Angeboten
  • sich frei entfalten können
  • sich frei und in seiner Persönlichkeit angenommen fühlen
  • Möglichkeit zum Spiel und Aufenthalt im Freie

„Raum“ einzeln betrachtet beschreibt die konkreten Räume/den Innenbereich, in Verbindung mit „Frei“ wird er außerdem zum Abstraktum im Sinne von Möglichkeit/Zeit für etwas.

 

 5. Pädagogische Inhalte

 

5.1. Zielsetzung und Schwerpunkte

 

Die Mittagsbetreuung wird mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung gestaltet und orientiert sich an der Bedürfnislage der Kinder nach Schulschluss.

Demnach bieten wir den Kindern Möglichkeiten

  • sich nach der Schule zu erholen
  • sich mitzuteilen
  • ihren Bewegungsdrang auszuleben
  • Freundschaften zu anderen aufzubauen und zu vertiefen
  • sich kreativ zu entfalten
  • ihre Fähigkeiten und Interessen zu erkennen und zu erweitern
  • zu lernen, sich selbst eine Meinung zu bilden und diese zu vertreten
  • Gemeinschaftsleben zu erfahren
  • Grenzen und Regeln zu erlernen und zu akzeptieren

Dabei ist uns besonders wichtig, dass die Kinder als Ausgleich zum durchgeplanten Unterricht am Morgen selbst entscheiden können, wie, womit und mit wem sie ihre Freizeit in unserer Einrichtung gestalten möchten.

Im Vordergrund unserer Mittagsbetreuung steht deshalb das “Freie Spiel” als wichtiger Grundbaustein für die Intelligenz- und Persönlichkeitsentwicklung und bewusster Freiraum für die Kinder, der - ganz nebenbei - die Initiative und Kreativität der Kinder fördert und fordert.

Die Ausstattung der Räume, das breitgefächerte Spiel- und Kreativmaterial, das Außengelände sowie angeleitete Angebote auf freiwilliger Basis regen die Kinder zu individueller und sinnvoller Beschäftigung an.

Die BetreuerInnen begleiten das freie Spiel, unterstützen es durch Impulse und Anregungen und sind Ansprechpartner für alle Belange der Kinder.

Zudem sind sie für die Vorbereitung und Durchführung der verschiedenen Aktionen und Projekte zuständig.

Spaß und Gemeinschaft stehen hier ebenfalls im Vordergrund, es werden aber auch gezielt verschiedene

  • kognitive Kompetenzen (Konzentration, Phantasie, Feinmotorik, abstraktes Denken, Sprache)
  • soziale Kompetenzen (Verantwortungsgefühl, Regelbewusstsein, Respekt und Achtung, Höflichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft) und
  • persönliche Kompetenzen (Erkennen von individuellen Stärken und Schwächen, Durchhaltevermögen, adäquater Ehrgeiz, Gesundheitsbewusstsein)

unterstützt, eingeübt und gefördert.

 

5.2. Freizeitgestaltung

 

Im Freispiel stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Gesellschaftsspiele, Rollenspiel
  • Vielfältiges Konstruktionsmaterial (verschiedene Holzbausteine, Lego, Playmobil, Spielzubehör, ...)
  • unterschiedliche Materialien zur kreativen Eigenbeschäftigung im Kreativraum einschließlich Nutzung des Werk- und Forscherbereiches
  • Lese- und Ruhezimmer
  • Bewegung auf dem Pausenhof mit Sandkasten, Kletterwand und -parcours, Hartplatz, Fußballfeld sowie Outdoor- Spielsachen und -Fahrzeugen (Roller, Pedalos, Skate- und Waveboards)
  • Kicker, Airhockey, Boxsack, Tischtennis

An zwei bis drei Nachmittagen finden neben dem Freispiel wechselnde pädagogische Angebote oder Projekte in den Bereichen

  • Bewegung (z.B. Ball-, Fang- und Laufspiele, Tischtennis, Tanz und erlebnispädagogische Einheiten im Freien oder in der Halle)
  • Kreativität (künstlerische Gestaltung, basteln, Handarbeiten)
  • Werken- und Experimentieren (Bearbeitung/Erforschung von verschiedenen Roh- und Baustoffen, handwerkliche Gestaltung und Tätigkeiten mit unterschiedlichen Materialien)
  • Gesundheit (Entspannungseinheiten, Traumreisen, Kochen und Backen, Spaziergänge)
  • Natur (Schulacker, Bienen und Imkerei, Waldbesuche)

auf freiwilliger Basis statt.

 

5.3. Hausaufgabenbetreuung

 

Die Hausaufgabenbetreuung findet von Montag bis Donnerstag unter der Leitung einer Diplom-Pädagogin statt und kann von Schülerinnen und Schülern, die bis 16:00 Uhr in der Einrichtung gemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Freitags wird keine Hausaufgabenbetreuung angeboten.

In einer guten Lernatmosphäre werden die Kinder zum selbstständigen und rücksichtsvollen Arbeiten angeleitet. Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Klassenstufen nehmen gemeinsam an den Hausaufgaben teil, sodass das soziale Miteinander gefördert wird. Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben ist für jedes Kind auf eine Stunde festgelegt, was bei konzentrierter Arbeitsweise in der Regel ausreichend sein sollte.

Die Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit gesichtet, wobei Verantwortung und tägliche Kontrolle dem Elternhaus obliegen. Mündliche Hausaufgaben, wie das Lesen und Üben von Diktaten und Lernwörtern oder das Vorbereiten auf Proben und Referate, können in der Hausaufgabenbetreuung nicht erledigt werden.

In der Hausaufgabenbetreuung wird mit festgelegten Regeln, welche von den Kindern zu beachten sind, gearbeitet. Kinder die sich kontinuierlich weigern ihre Hausaufgaben zu erledigen oder sich trotz Ermahnung nicht an die Verhaltensregeln im Hausaufgabenraum halten, können von der Hausaufgabenbetreuung ausgeschlossen werden.

 

5.4. Struktur und Tagesablauf

 

Die Betreuung der SchülerInnen nach Schulschluss findet im offenen Betrieb, d.h. ohne Einteilung fester Spielgruppen und Gruppenräume statt.

Vielmehr bestimmen die Kinder entsprechend ihrer Vorlieben selbst den Aufenthalt in einem der vier thematisch eingerichteten Räume oder im Freien auf dem Pausenhof.

Parallel dazu findet die Verpflegung mit warmen Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung im übergangslosen Wechsel statt.

 

6. Mittagessen

 

Das gemeinsame warme Mittagessen findet je nach Eintreffen der Kinder in einem separaten, hierfür vorgesehenen Raum statt.

Die Bestellung bzw. Abbestellung des Mittagessens sowie die Abrechnung erfolgen ausschließlich über „kitafino“ (kostenlose Smartphone-App) und liegen in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Änderungen können bis 6.00 Uhr am selbigen Tag vorgenommen werden.

Der abwechslungsreiche Speiseplan wird für die Erziehungsberechtigten in der App eingestellt oder kann im Internet unter www.Kigamenue.de eingesehen werden.

Alternativ können die Kinder von zu Hause eine geeignete Mahlzeit mitbringen und am Esstisch in den Gruppen einnehmen. Die Möglichkeit zum Erhitzen besteht hierbei nicht, das Mitbringen von warmen Essen in Thermobehältern ist aber möglich.

 

 7 Zusammenarbeit

 

7.1. mit der Außengruppe „NaturRaum“

 

Neben der klassischen Betreuungsform im „FreiRaum“ bietet unsere Einrichtung alternativ die Außengruppe „Naturraum“ an. Trotz unterschiedlicher Konzepte besteht eine enge Zusammenarbeit und Austausch zwischen den beiden Bereichen, so dass sich auch für die Kinder immer wieder Schnittstellen im Betreuungsalltag ergeben.

 

7.2 mit Eltern und Schule

 

Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Deshalb ist die Zusammenarbeit aller an der Erziehung der Kinder Beteiligten für den persönlichen und schulischen Erfolg von zentraler Bedeutung. Gesprächsbereitschaft, Informationsaustausch und ein vertrauensvolles Miteinander sind entscheidende Faktoren für das Gelingen der Erziehungspartnerschaft. Es besteht jederzeit die Möglichkeit zu einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem pädagogischen Personal.

Eine notwendige Voraussetzung für die Zusammenarbeit von Mittagsbetreuung und Schule besteht darin, dass die Eltern einverstanden sind, wenn Betreuerinnen und Lehrkräfte sich gegenseitig informieren und beraten. Dieses Einverständnis wird mit der Anmeldung erklärt.

Das Team der Mittagsbetreuung unterliegt der Schweigepflicht hinsichtlich aller internen Vorgänge und Kenntnisse, die sich aus der Arbeit ergeben. Das gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

 

7.3. mit Kooperationspartnern und anderen Institutionen

 

Die Mittagsbetreuung steht in engem Austausch mit der örtlichen Musikschule, um den Kindern auch während der Betreuungszeit die Möglichkeit zu bieten, deren Angebote nutzen zu können.

Zur Bewirtschaftung des Schulackers arbeitet die Mittagsbetreuung mit der Grundschule zusammen.

Auch die Haltung und Pflege der Bienen sind ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Mittagsbetreuungszweige und der Schule, mit freundlicher und tatkräftiger Unterstützung eines erfahrenen Imkers.

Um eine erfolgreiche und familienorientierte Betreuung der Schulkinder zu gewährleisten, kooperiert die Mittagsbetreuung bei Bedarf auch mit anderen Institutionen (Therapeuten, Psychologen, Jugendamt/Familienhilfe, …).

 

Hemhofen, November 2023

                                                                                             

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.