Sprungziele

Konzeption der Mittagsbetreuung Naturraum

1.    Rahmenbedingungen

1.1. Träger und Finanzierung

 

Die Mittagsbetreuungsgruppe NATURRAUM im Außenbereich ist Teil der örtlichen Mittagsbetreuung und unterliegt der Trägerschaft der Gemeinde Hemhofen.

Gemeinde Hemhofen

Blumenstraße 25

91334 Hemhofen

 

Sachbearbeiterin Frau Müller

Tel.: 09195/ 9484-123, Fax: 09195/ 9484-140,  Email: kinderbetreuung@hemhofen.de

 

Die Finanzierung erfolgt durch die Elternbeiträge, den Freistaat Bayern sowie durch die Gemeinde Hemhofen.

 

1.2. Gesetzliche Vorgaben

Die Vorstellungen und Ziele des Trägers decken sich mit den Richtlinien und Vorschriften des bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

1.3. Ziele des Trägers

Der Träger bietet mit NATURRAUM ein Angebot für die Betreuung von Grundschulkindern und ist somit ein wichtiger Baustein der Kinderbetreuung in der Gemeinde Hemhofen.

NATURRAUM stellt dabei ein besonderes Angebot in unserer Örtlichkeit dar. Das naturnahe Erleben im Rahmen dieser Betreuung ist als großes Erfahrungsfeld für die Schulkinder anzusehen.

Die beiden Ausrichtungen der Mittagsbetreuung sind gekennzeichnet durch eine enge Zusammenarbeit und Schnittpunkte im Betreuungsalltag.

 

1.4. Zielgruppe

Die Nutzung der Mittagsbetreuung steht allen Schülerinnen und Schülern der ersten bis vierten Klassenstufe der Grundschule Hemhofen zur Verfügung.

 

Über die Aufnahme von ortsansässigen Kindern der oben genannten Jahrgangsstufen, welche andere Schulen besuchen, entscheidet die Gemeinde Hemhofen in Absprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung.

 

Die Aufnahmezahl und Gruppengröße richten sich nach dem vorhandenen Personal und Raumangebot.

 

1.5. Betrieb

Der Träger unterhält die Außengruppe NATURRAUM auf dem Schulgelände der Grundschule Hemhofen. Es wird von einer derzeitigen Aufnahmekapazität von 40 Grundschülern ausgegangen, die an einem bis fünf Tagen die gemeindliche Einrichtung besuchen können.

 

1.5.1. Personal

Bei der Mittagsbetreuung wird sozialpädagogisches Fachpersonal, Erzieher, Kinderpfleger sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, sodass eine angemessene Erziehung und Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Es besteht die Möglichkeit zur Beschäftigung ehrenamtlicher Kräfte, Schülerinnen oder Praktikanten im FSSJ.

 

1.5.2. Gestaltung des Außenbereichs

Die Anpflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern sowie diverse andere Gestaltungsmöglichkeiten, werden von den Kindern des Außenbereiches selbst und mit Begleitung ihrer Betreuer entwickelt und umgesetzt. Somit können die Kinder aktiv an der Gestaltung des Außenbereiches Einfluss nehmen und ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Der Pausenhof mit Sandgrube, Kletterparcours, Finnenbahn und Hartplatz kann ebenfalls mit genutzt werden.

 

1.5.3. Räumliche Gegebenheiten

Die räumlichen Gegebenheiten richten sich nach den Bedürfnissen der Mittagsbetreuung des Außenbereiches und sind funktional eingerichtet.

 

Derzeit sind folgende Nutzungsbereiche vorgesehen:

  • zwei funktionale Containereinheiten in Kombination als Unterstell,- und Aufenthaltsmöglichkeit. Diese sind ausgestattet mit Tischen, Stühlen, Regal- und Schrankeinheiten zur Unterbringung von benötigten Spiel- und Kreativmaterial, als auch mit einfacher Büro- und Kommunikationseinheit
  • eine zweckmäßige Containereinheit als Umkleidemöglichkeit für die Kinder
  • ein Sanitärcontainer, ohne Geschlechtertrennung

 

1.5.4. Betreuungszeit

Die Mittagsbetreuung findet an allen Schultagen statt und schließt sich an den stundenplanmäßigen Unterricht an. Die Buchung erfolgt jeweils:

 

  • bis 14.00 Uhr
  • bis 16.00 Uhr

 

Der Buchungszeitraum bis 16.00 Uhr beinhaltet eine Hausaufgabenbetreuung.

Im Buchungszeitraum bis 14.00 Uhr ist die Hausaufgabenbetreuung nicht vorgesehen.

 

2.     Organisation

2.1.  Anmeldung, Kündigung und Ausschluss

Das Anmeldeformular ist auf der Homepage der Grundschule Hemhofen, in der Mittagsbetreuung oder im Rathaus erhältlich. Sollte die Anzahl der freien Plätze nicht für alle angemeldeten Kinder ausreichen, erfolgt die Platzvergabe nach sozialen Gesichtspunkten.

 

Bei der Anmeldung tragen die Personensorgeberechtigten alle wichtigen Informationen über das Kind, ggf. abholberechtigter Personen, Notfallnummern, bestehende Allergien usw. in das Anmeldeformular ein.

 

Sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, ist eine Anmeldung auch im laufenden Schuljahr möglich. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt bis zum Ende der Grundschulzeit. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn keine schriftliche Kündigung bis zum 01. April vorliegt. Eine vorzeitige Kündigung oder Änderung der Betreuungszeit während des laufenden Schuljahres ist nur aus einem wichtigen Grund (Schulwechsel, Wohnortswechsel) möglich und muss schriftlich erfolgen.

 

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

 

Liegen schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorgeberechtigten vor oder besteht eine anhaltende Missachtung der Mittagsbetreuungsregeln sind das Kriterien für einen Ausschluss. Letzteres gilt auch bei wiederholtem oder nachhaltigem Verstoß gegen die Zahlungspflicht und die Betreuungsvereinbarung. Sollte keine einvernehmliche Zusammenarbeit stattfinden, behalten wir uns vor, das Betreuungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen oder zu beenden.

 

2.2. Mitteilungspflicht

Erkrankungen und sonstige Gründe für das Fernbleiben sind der Mittagsbetreuung rechtzeitig zu melden. Sollte Ihr Kind bereits morgens für den Unterricht entschuldigt werden, muss das Sekretariat ausdrücklich darum gebeten werden, dies auch an die Mittagsbetreuung weiterzugeben.

 

Sämtliche Änderungen, insbesondere des Personensorgerechts und der Kontaktdaten (Wohnadresse, Telefonnummer), müssen während des Jahres im Interesse des Kindes unverzüglich gemeldet werden.

 

2.3. Aufsicht und Haftung

Die Aufsicht und die damit verbundene Haftung durch die Gemeinde Hemhofen als Träger der Mittagsbetreuung beginnt, sobald sich das Kind in den Organisationsablauf der Einrichtung begibt und sich bei den Betreuungskräften angemeldet hat.

 

Aufsichtspflicht und Haftung enden zu den jeweilig festgesetzten Abholzeiten am vereinbarten Ausgang der Mittagsbetreuung bzw. wenn das Kind nach Ende der Betreuungszeit den Nachhauseweg antritt und die Einrichtung verlässt.

 

Für den Schulweg tragen die Eltern die Verantwortung!

 

Verlässt das Kind vor Beendigung des Buchungszeitraumes die Mittagsbetreuung, um in weitere Unterrichtsstunden, zu Veranstaltungen der Schule, zum Besuch anderer Institutionen oder nach Hause zu gehen, erlischt die Aufsichtspflicht und Haftung der Mittagsbetreuung sowie die Haftung der Gemeinde als Träger.

 

2.4. Unfallschutz

Der Unfallversicherungsschutz aller Kinder der Mittagsbetreuung erstreckt sich sowohl auf den direkten Weg vom Unterricht zur Mittagsbetreuung als auch auf den direkten Heimweg nach Ende der Betreuung.

 

2.5. Kleidung

In der Mittagsbetreuungsgruppe NATURRAUM sind die Kinder für den Großteil des Tages an der frischen Luft und werden mit den verschiedensten Wetterbedingungen konfrontiert.

Das bedeutet, dass es unerlässlich ist, dass alle Kinder wettergerecht durch passende Kleidung geschützt sind. In den Sommermonaten kommt der unabdingbare Sonnenschutz hinzu.

Dies stellen die Grundvoraussetzungen zum Besuch dieser Einrichtung dar.

 

2.6. Mittagessen

In der Einrichtung besteht die Möglichkeit zur Buchung eines warmen Mittagessens. Dies wird im Anschluss an das jeweilige Unterrichtsende ihres Kindes gemeinsam mit anderen Kindern im Schulgebäude eingenommen.

Derzeit beziehen wir unsere Mittagsverpflegung von der Firma Kigamenue aus Hemhofen. Der abwechslungsreiche Speiseplan kann im Internet unter www.kigamenue.de eingesehen werden.

 

Alternativ können die Kinder von zu Hause eine geeignete Mahlzeit mitbringen. Die Möglichkeit zum Warmhalten und Erwärmen besteht hierbei nicht.

 

Die Essensbestellung wird am Vortag bis 15.00 Uhr vorgenommen. Spätere Meldungen und Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Abmeldungen durch Fernbleiben oder Krankheit.

 

3. Pädagogische Inhalt

3.1. Ziele und pädagogische Grundgedanken

 

„Wichtig ist uns Spielraum für Körper und Sinne, denn sensomotorische und kognitive Entwicklung haben bei uns einen gleich hohen Stellenwert, sie bedingen sich gegenseitig im gesamten Entwicklungsprozess.“

 

Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Kreative, sportliche und naturnahe Betreuung an der frischen Luft, mit elementaren Erfahrungen, sind die Säulen auf denen unsere Betreuung basiert.

 

Ein wertschätzender Umgang miteinander stärkt die soziale Kompetenz der Kinder und vermittelt Ihnen die notwendige Werteorientierung.

 

Das Einhalten und Akzeptieren von Grenzen und Regeln ist ein wichtiger Bestandteil für alle Lern-, Übungs- und Reflexionsprozesse. Unser Schwerpunkt wird neben dem sozialen Lernfeld der Bereich Bewegungserfahrung sein, welchem wir genügend Raum geben möchten.

 

Wir orientieren uns an natur- und umweltpädagogischen Gesichtspunkten und wollen dazu beitragen, dass Kinder wieder selbstverständlich draußen spielen. Dazu gehört auch die Gestaltung unseres Außenbereichs.

 

Wir arbeiten mit pädagogischen Kernzeiten im Rahmen von Projektarbeiten.

 

Die Besonderheit des Außenbereiches liegt darin, dass das Kind eine Lernumgebung erfährt, in der es seine motorischen sowie seine kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitert und verbessert. Hier darf das Kind selbst gestalten und kreativ sein. Dabei wird sowohl die individuelle Förderung, als auch das soziale Miteinander unterstützt.

 

Für uns ist es wichtig, Bewegung nicht isoliert zu betrachten. Bewegung ist verwoben mit allem was der Mensch kann, tut, denkt und fühlt. Wir wollen die individuellen Entwicklungen der Kinder respektieren und ihnen die Freiheit geben, ihrem natürlichen Bewegungsbedürfnis nachgehen zu können.

 

Sowohl Sand, Erde als auch ein Gemüsegarten und ein durch Relief gestalteter Wiesengrund erlauben den Kindern ihre grob- und feinmotorischen Fähigkeiten zu verfeinern und zu erweitern. Als besonders wertvoll erachten wir das freie Spiel. Hier verarbeiten die Kinder ihre Eindrücke und schaffen damit die Grundlage für vernetztes Denken.

 

3.2. Hausaufgaben

Für Kinder, welche bis 16.00 Uhr gemeldet sind, findet die Hausaufgabenbetreuung von Montag bis Donnerstag, im Rahmen einer Zeitstunde, statt. Der Freitag bleibt hiervon unberührt.

Die Kinder werden von Personal betreut, das die Hausaufgaben auf Vollständigkeit, jedoch nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Bei offensichtlichen Fehlern werden diese zum Ausbessern angehalten. Grundvoraussetzung dafür ist das sorgfältige Notieren der Hausaufgaben.

Die tägliche Kontrolle obliegt dem Elternhaus!

Wir weisen darauf hin, dass folgende Arbeiten in dieser Zeit nicht erledigt werden können:

 

  • mündliche Hausaufgaben wie Lesen oder Lernen
  • Diktate sowie Üben von Lernwörtern
  • Vorbereitungen auf Proben
  • Wiederholungen des Unterrichtsstoffes
  • Nachhilfe bei Lernschwächen

 

In der Hausaufgabenbetreuung arbeiten wir mit festgelegten Regeln, welche von den Kindern zu beachten sind. Kinder die sich kontinuierlich weigern ihre Hausaufgaben zu erledigen oder sich trotz Ermahnung nicht an die Verhaltensregeln im Hausaufgabenraum halten, können von der Hausaufgabenbetreuung ausgeschlossen werden.

 

4.    Zusammenarbeit

4.1. Zusammenarbeit mit dem Elternhaus

Die Kooperation mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit in der Mittagsbetreuung. Mitarbeiter und Eltern sollen nach Möglichkeit in ständigem Kontakt stehen. Jederzeit können individuelle Elterngespräche mit terminlicher Absprache vereinbart werden. Sie bieten die Möglichkeit, intensiv über das betreute Kind zu sprechen und gegebenenfalls mit den Eltern einen Handlungsbedarf festzustellen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

4.2. Zusammenarbeit mit der Schule

Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zwischen Mittagsbetreuung und Grundschule besteht darin, dass Sie sich als Eltern einverstanden erklären, dass das Betreuungspersonal und die Lehrkräfte sich gegenseitig informieren und beraten dürfen.

 

Dieses Einverständnis wird mit der Anmeldung erklärt.

 

4.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Kooperationspartnern

Um eine erfolgreiche und familienorientierte Betreuung der Schulkinder zu gewährleisten, bietet die Mittagsbetreuung eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, wie beispielsweise der Familienhilfe oder Kooperationspartnern, wie der Kinder VHS an.

 

Die Zusammenarbeit findet nach Absprache mit den Eltern statt.

 

Hemhofen, 06.02.2023

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.